| Mitgliedschaft |
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Die Mitgliedschaft basiert auf einen stillen Gesellschaftsvertrag. Profitieren Sie als ögs - Mitglied von den vielen Leistungen und Vorteilen unseren bewährten Systems Die Idee eines gemeinsamen Einkaufs steht als wesentlicher Bestandteil im Mittelpunkt. Eine gezielte Konzentration Ihres Einkaufes über ögs bzw. den Vertragslieferanten stärkt die Einkaufsposition, die dadurch für Sie günstigere Preise erreichen kann. Doch neben dieser Bündelung der Einkaufsvolumina der Mitglieder, versteht sich die ögs als Kundenservice - und Dienstleistungsunternehmen für seine Mitglieder (stille Gesellschafter). Mittlerweile kommen ca. 700 Gastronomen in den Genuß dieser Vorteilsvielfalt! > Wer wird Mitglied der ögs ? Gastronomiekunden, Gasthöfe, Restaurants, Hotel sowie Großküchen. > Wie wird man Mitglied ? Jeder Neukunde schließt mit ögs einen "stillen Gesellschaftsvertrag" ab. Der stille Gesellschafter beteiligt sich mit einer Stammeinlage von € 726,73.- (diese kann auch mit laufenter Bonuszahlung gegengerechnet werden). Diese Variante stellt eine sehr kostengünstige Mitgliedschaft dar, denn bei ögs wird keine Aufnahmegebühr oder jährlicher Mitgliedsbeitrag verrechnet ! Eine Bankgarantie wird nicht vorgeschrieben. Ein Bankeinzug muß erbracht werden. Ihr ögs - Team |