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Mitgliedschaft Drucken E-Mail

Die Mitgliedschaft basiert auf einen stillen Gesellschaftsvertrag.
Profitieren Sie als ögs - Mitglied von den vielen Leistungen und Vorteilen
unseren bewährten Systems


Die Idee eines gemeinsamen Einkaufs steht als wesentlicher Bestandteil im
Mittelpunkt.
Eine gezielte Konzentration Ihres Einkaufes über ögs bzw. den Vertragslieferanten
stärkt die Einkaufsposition, die dadurch für Sie günstigere Preise erreichen kann.

Doch neben dieser Bündelung der Einkaufsvolumina der Mitglieder, versteht sich
die ögs als Kundenservice - und Dienstleistungsunternehmen für seine
Mitglieder (stille Gesellschafter). Mittlerweile kommen ca. 700 Gastronomen
in den Genuß dieser Vorteilsvielfalt!

> Wer wird Mitglied der ögs ?

Gastronomiekunden, Gasthöfe, Restaurants, Hotel sowie Großküchen.

> Wie wird man Mitglied ?

Jeder Neukunde schließt mit ögs einen "stillen Gesellschaftsvertrag" ab.

Der stille Gesellschafter beteiligt sich mit einer Stammeinlage von € 726,73.-
(diese kann auch mit laufenter Bonuszahlung gegengerechnet werden).

Diese Variante stellt eine sehr kostengünstige Mitgliedschaft dar, denn bei ögs
wird keine Aufnahmegebühr oder jährlicher Mitgliedsbeitrag verrechnet !

Eine Bankgarantie wird nicht vorgeschrieben.
Ein Bankeinzug muß erbracht werden.

Ihr ögs - Team